Für PV-Betreiber in der Direktvermarktung
Ihre Redispatch-Gutschrift, nachgerechnet.
Seit 2026 zahlt der Netzbetreiber die Entschädigung für Abregelungen direkt an Sie — ob sie vollständig ankommt, prüft niemand für Sie. Wir holen alle veröffentlichten Maßnahmen Ihrer Anlage und rechnen die Ausfallarbeit mit der Formel, die der Netzbetreiber verwendet — auf die Kilowattstunde, rückwirkend drei Jahre.
Worum es geht
Abgeregelt, entschädigt, selbst einfordern — in fünf Minuten verstanden
1 · Das Netz ist voll
An sonnigen Tagen passt der Strom vieler PV-Anlagen nicht mehr durch die Leitungen. Der Netzbetreiber regelt dann Anlagen auf 60 %, 30 % oder 0 % herunter — Redispatch. In Bayern trifft das 2026 manche Anlage an den meisten Werktagen.
2 · Dafür steht Ihnen Geld zu
§ 13a EnWG: Wer abgeregelt wird, bekommt die entgangenen Einnahmen ersetzt. Die Menge heißt Ausfallarbeit und wird nach einer Formel der Bundesnetzagentur berechnet — für die meisten PV-Anlagen aus einer Tabelle, ohne Wetterdaten.
3 · Seit 2026 prüfen Sie es selbst
Bis Ende 2025 lief die Abrechnung über den Direktvermarkter. Seit der EnWG-Novelle zahlt der Netzbetreiber direkt — meist automatisch, aber mit Monaten Verzug, und ob alles ankommt, prüft niemand für Sie. Ansprüche verjähren nach drei Jahren; 2023 läuft Ende 2026 ab.
Das alles steht nirgends zusammen — Festlegungen, Netzbetreiber-FAQ und Fachartikel muss man sich selbst zusammensuchen. Deshalb haben wir es aufgeschrieben: Redispatch-Entschädigung für PV-Anlagen, einfach erklärt.
So rechnen wir
Die Formel des Netzbetreibers — nicht unsere Schätzung
Für PV-Anlagen in der Pauschal-Abrechnung bestimmt die Bundesnetzagentur die Ausfallarbeit aus drei Größen: dem tabellierten Anlagenfaktor (nach Jahreszeit und Uhrzeit), der installierten Nennleistung und der Leistungsstufe der Maßnahme (60 %, 30 % oder 0 %). Angefangene Viertelstunden zählen voll.
Quelle: BNetzA-Festlegung BK6-20-059, Anlage 1, Ziffer 3.2.3.3 · Beispiel Bayernwerk Netz: 7,0 kW, 10:00–11:20 Uhr auf 0 %, AF 0,503 → 5,2815 kWh
| Jahreszeit | Uhrzeit (UTC+1) | Anlagenfaktor |
|---|---|---|
| Sommer (01.03.–31.10.) | 6:00–9:00 | 0,2456 |
| Sommer (01.03.–31.10.) | 9:00–15:00 | 0,6189 |
| Sommer (01.03.–31.10.) | 15:00–19:00 | 0,2456 |
| Winter (01.11.–28./29.02.) | 9:00–10:00 | 0,2796 |
| Winter (01.11.–28./29.02.) | 10:00–14:00 | 0,5030 |
| Winter (01.11.–28./29.02.) | 14:00–16:45 | 0,2796 |
| übrige Zeiten | nachts | 0,0000 |
Pauschal gilt weiter — bis Ende 2028
Die Nachfolge-Festlegung BK6-23-241 (gültig seit 01.07.2026) lässt Bestandsanlagen bis zum 31.12.2028 in der Pauschal-Abrechnung und Anlagen ohne Viertelstundenmessung auch darüber hinaus. Danach gilt die vereinfachte Spitzabrechnung mit Wetterdaten — die bauen wir als Nächstes.
Uhrzeit ist Normalzeit
Die Tabelle gilt in UTC+1 ohne Sommerzeit. Im Sommer liegt das Fenster „9–15 Uhr" also bei 10–16 Uhr auf Ihrer Uhr. Wir rechnen das um; wer die Tabelle von Hand anwendet, vergisst es leicht.
Netzbetreiber
Wessen Maßnahmen wir heute lesen können
Die Plattform redispatchdaten.de veröffentlicht die Maßnahmen dieser Verteilnetzbetreiber — das sind die abregelungsintensiven Regionen von Bayern bis Schleswig-Holstein. Liegt Ihre Anlage in einem anderen Netz, liefert der Check keine Treffer; dann helfen wir mit der Abrechnung Ihres Netzbetreibers weiter.
- Bayernwerk Netzbag
- LEW Verteilnetzlvn
- Avacon Netzava
- E.DIS Netzedi
- Schleswig-Holstein Netzshn
- MITNETZ STROMmitn
Fragen
Was Betreiber uns fragen
Woher stammen die Maßnahmen?
Von redispatchdaten.de, der Veröffentlichungsplattform der Netzbetreiber. Dort stehen alle abgeschlossenen Redispatch-Maßnahmen mit Beginn, Ende und Leistungsstufe — gefiltert über den EEG-Anlagenschlüssel Ihrer Anlage. Wir rechnen nur, was der Netzbetreiber selbst veröffentlicht hat.
Wie wird die Ausfallarbeit berechnet?
Nach der Pauschal-Abrechnung der Bundesnetzagentur (Festlegung BK6-20-059, Anlage 1, Kapitel 3.2.3.3): je Viertelstunde Anlagenfaktor mal Nennleistung, abzüglich der erlaubten Restleistung. Das ist das Verfahren, nach dem Netzbetreiber wie Bayernwerk die meisten PV-Anlagen abrechnen — keine Wetterdaten, keine Schätzung.
Was bedeutet die Euro-Zahl?
Eine Größenordnung: Ausfallarbeit mal Marktwert Solar des jeweiligen Monats. Die tatsächliche Gutschrift bewertet viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis und enthält bei EEG-Anlagen zusätzlich die Marktprämie. Ob Ihre Gutschrift zu den Kilowattstunden passt, prüfen wir im Monatsabgleich.
Wo finde ich meinen Anlagenschlüssel?
Der EEG-Anlagenschlüssel hat 33 Zeichen und beginnt mit E (zum Beispiel E2104101S000000000000163881100002). Er steht auf den Abrechnungen Ihres Netzbetreibers, im Einspeisevertrag und im Marktstammdatenregister bei Ihrer Einheit.
Wie lange kann ich Entschädigung nachfordern?
Für die regelmäßige Verjährung gelten drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Ansprüche aus 2023 verjähren damit mit Ablauf des 31.12.2026. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Meine Anlage ist nicht im Pauschalverfahren — stimmt die Rechnung dann?
Dann weicht die Gutschrift nach oben oder unten ab, weil das Spitz-Verfahren mit Einstrahlungsdaten rechnet. Die Liste der Maßnahmen und ihre Dauer sind trotzdem richtig. Die Spitzabrechnung mit Wetterdaten bauen wir als nächsten Schritt.