Ratgeber · Stand 22.08.2026
Redispatch-Entschädigung für PV-Anlagen — einfach erklärt.
Ihre Anlage wird abgeregelt, und dafür steht Ihnen Geld zu. Wer es zahlt, wie es berechnet wird und was Sie seit 2026 selbst tun müssen — auf einer Seite, in verständlicher Sprache, mit den Quellen dazu.
Kurzfassung
Das Wichtigste in drei Sätzen
Erstens: Wenn das Netz voll ist, darf der Netzbetreiber Ihre PV-Anlage herunterregeln — das nennt sich Redispatch, und es passiert in sonnigen Regionen inzwischen an vielen Tagen im Jahr. Zweitens: Für den Strom, den Sie deshalb nicht einspeisen konnten, steht Ihnen nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein finanzieller Ausgleich zu. Drittens: Seit 2026 müssen Sie selbst dafür sorgen, dass dieses Geld bei Ihnen ankommt — vorher hat das meist Ihr Direktvermarkter erledigt.
Die Maßnahmen Ihrer Anlage sind öffentlich. Mit Ihrem Anlagenschlüssel sehen Sie in einer Minute, wie oft und wie lange Sie abgeregelt wurden — und wie viele Kilowattstunden das nach der Formel des Netzbetreibers sind. Zum kostenlosen Check
Grundlagen
Was Redispatch ist
Strom muss in jedem Moment dorthin fließen können, wo er verbraucht wird. An einem sonnigen Sonntag im Mai erzeugen die PV-Anlagen einer Region oft mehr, als die Leitungen und Umspannwerke abtransportieren können. Damit nichts überlastet wird, greift der Netzbetreiber ein und senkt die Einspeisung einzelner Anlagen ab. Das ist Redispatch.
Seit dem 1. Oktober 2021 gilt dafür „Redispatch 2.0": Nicht mehr nur große Kraftwerke, sondern alle Anlagen ab 100 kW — und kleinere, wenn sie steuerbar sind — gehören zum Werkzeugkasten des Netzbetreibers. Das frühere Einspeisemanagement nach EEG ist darin aufgegangen.
Abgeregelt wird in Stufen: Die Anlage darf noch 60 %, 30 % oder 0 % ihrer Leistung einspeisen. Die Anweisung kommt über die Steuerbox oder den Rundsteuerempfänger, meist für mehrere Stunden am Stück. In Teilen Bayerns lief 2026 eine 700-kW-Anlage von März bis August an den meisten Werktagen von etwa 9:30 bis 18 Uhr auf 0 %.
Grundlagen
Warum ausgerechnet Ihre Anlage
Die Entscheidung fällt nicht vor Ort. Meist erkennt der Übertragungsnetzbetreiber (in Bayern TenneT) am Vortag einen drohenden Engpass an einer Leitung oder einem Umspannwerk und fordert beim Verteilnetzbetreiber (etwa Bayernwerk Netz) Abregelungen an. Der wählt die Anlagen aus, die den Engpass am wirksamsten entlasten — also die, die elektrisch nah am Engpass hängen. Wer hinter dem falschen Umspannwerk sitzt, ist häufiger dran als andere, ohne dass er etwas falsch gemacht hätte.
Verhindern können Sie eine Maßnahme nicht. Was Sie können: sicherstellen, dass jede Maßnahme erfasst ist und bezahlt wird. In den Veröffentlichungen steht zu jeder Maßnahme der Engpass-Ort und der Anfordernde — das ist keine Willkür, sondern dokumentiert.
Anspruch
Welches Geld Ihnen zusteht
§ 13a des Energiewirtschaftsgesetzes sagt: Wer für Redispatch abgeregelt wird, bekommt einen „angemessenen finanziellen Ausgleich" — die entgangenen Einnahmen plus zusätzliche Aufwendungen, abzüglich dessen, was man sich gespart hat. Für eine PV-Anlage in der Direktvermarktung sind die entgangenen Einnahmen zwei Dinge: der Erlös, den der Strom an der Börse gebracht hätte, und die Marktprämie, die das EEG obendrauf gezahlt hätte.
Bis Ende 2025 lief das über den „bilanziellen Ausgleich": Der Netzbetreiber stellte dem Bilanzkreis Ihres Direktvermarkters die ausgefallene Menge rechnerisch zur Verfügung, der Direktvermarkter rechnete mit Ihnen ab, der Netzbetreiber zahlte die Marktprämie. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vom 23. Dezember 2025 ist dieser Umweg gestrichen: Der Netzbetreiber soll den Betreiber direkt entschädigen. Und das heißt in der Praxis, so fasst es pv magazine im März 2026 zusammen: Der Betreiber muss die Entschädigung selbst ermitteln und einfordern. Manche Netzbetreiber buchen Gutschriften inzwischen von sich aus, andere erwarten eine Rechnung, wieder andere lassen zu, dass Sie den Anspruch an Ihren Direktvermarkter abtreten.
Wie das in der Praxis aussieht, beschrieb uns ein Direktvermarkter im August 2026 so: Die Auszahlung durch den Netzbetreiber sei automatisiert, man müsse nichts beantragen — „jedoch zieht sich der Prozess bei den meisten Netzbetreibern aufgrund Umsetzungsschwierigkeiten durch die gesetzliche Änderung über Monate". Genau deshalb lohnt es sich, selbst Buch zu führen: Welche Maßnahmen gab es, welche Gutschriften sind gekommen, was fehlt noch.
Fristen. Für Ansprüche dieser Art gilt die regelmäßige Verjährung: drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Ansprüche aus dem Jahr 2023 verjähren demnach mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Das ist eine allgemeine Einordnung — wie Ihr Netzbetreiber das handhabt und ob Besonderheiten gelten, klären Sie im Zweifel mit einem Anwalt.
Rechnung
Wie die ausgefallene Menge berechnet wird
Die entscheidende Zahl heißt Ausfallarbeit: die Kilowattstunden, die Ihre Anlage ohne die Maßnahme erzeugt hätte. Niemand kann sie messen — sie muss berechnet werden. Die Bundesnetzagentur hat dafür drei Verfahren festgelegt:
- Spitzabrechnung — mit einem Einstrahlungsmessgerät an der Anlage. Genau, aber aufwendig; kaum ein Betreiber unter 1 MW hat das.
- Vereinfachte Spitzabrechnung — mit Wetterdaten eines Dienstleisters (Satellitendaten). Das wird das Standardverfahren der Zukunft.
- Pauschal-Abrechnung — ohne Wetter, ohne Messung: eine Tabelle der Bundesnetzagentur gibt je Jahreszeit und Uhrzeit einen „Anlagenfaktor" vor. Anlagenfaktor mal Nennleistung ist die unterstellte Leistung; davon geht die erlaubte Restleistung der Stufe ab; das Ergebnis mal eine Viertelstunde ist die Ausfallarbeit dieser Viertelstunde.
Für die meisten PV-Anlagen gilt heute die Pauschal-Abrechnung — Bayernwerk Netz schreibt, „die meisten PV-Anlagenbetreiber in unserem Netzgebiet" hätten sie gewählt. Das Rechenbeispiel des Netzbetreibers: Eine 7-kW-Anlage wird am 27. Februar von 10:00 bis 11:20 Uhr auf 0 % gesetzt. Der Anlagenfaktor für Winter, 10 bis 14 Uhr, beträgt 0,503. Die Dauer wird auf volle Viertelstunden aufgerundet, also 90 Minuten. Ausfallarbeit: 0,503 × 7,0 kW × 1,5 h = 5,2815 kWh.
Zwei Fallstricke, über die man in der Praxis stolpert: Die Uhrzeiten der Tabelle gelten in Normalzeit (UTC+1) — im Sommer liegt das Mittagsfenster „9 bis 15 Uhr" also bei 10 bis 16 Uhr auf Ihrer Uhr. Und die Stufen 30 % und 60 % beziehen manche Netzbetreiber nicht auf die Modulleistung, sondern auf die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Einspeiseleistung. Beides macht im Jahr leicht einige hundert Kilowattstunden aus.
Für große Anlagen mit Viertelstundenmessung oder im „Planwertmodell" gelten die Spitzverfahren. Dann ist die Pauschalrechnung nur eine Näherung — die Maßnahmenliste und ihre Dauer bleiben trotzdem richtig.
Rechnung
Wie daraus Euro werden
Seit der Novelle bewertet der Netzbetreiber die Ausfallarbeit viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis: einem Preis aus 72,5 % Intraday-Index und 27,5 % Ausgleichsenergiepreis, den netztransparenz.de gegen Ende des Folgemonats veröffentlicht. Ist der Preis in einer Viertelstunde negativ, gibt es für diese Viertelstunde nichts — Strom, der nichts wert war, wird nicht ersetzt. Dazu kommt bei EEG-Anlagen die entgangene Marktprämie: die Differenz zwischen Ihrem anzulegenden Wert und dem Marktwert Solar des Monats, für die Viertelstunden mit positivem Preis.
Als schnelle Größenordnung taugt der Marktwert Solar des Monats: Ausfallarbeit mal Marktwert ergibt ungefähr, was der Strom gebracht hätte. Im Sommer 2026 lagen die Marktwerte zwischen 1,3 ct/kWh (April) und 6,2 ct/kWh (Juni); die Marktprämie füllt für EEG-Anlagen bis zum anzulegenden Wert auf. Für eine 700-kW-Anlage in Bayern kamen 2026 bis Mitte August rund 175.000 kWh Ausfallarbeit zusammen — nach Marktwert etwa 8.500 Euro, mit Marktprämie entsprechend mehr.
Praxis
Was Sie jetzt tun müssen
- Anlagenschlüssel heraussuchen. 33 Zeichen, beginnt mit E. Er steht auf der Abrechnung des Netzbetreibers, im Einspeisevertrag und im Marktstammdatenregister bei Ihrer Einheit.
- Maßnahmen abrufen. Auf redispatchdaten.de veröffentlichen viele Verteilnetzbetreiber alle abgeschlossenen Maßnahmen — mit Beginn, Ende und Stufe. Unser Check holt sie und rechnet die Ausfallarbeit gleich mit.
- Gutschrift prüfen. Haben Sie für jede Maßnahme eine Gutschrift? Stimmen die Kilowattstunden? Wenn Ihr Netzbetreiber nicht von sich aus abrechnet: Stellen Sie die Forderung — mit Maßnahmenliste, Ausfallarbeit und Bewertung.
- Rückwirkend prüfen. Die Plattform reicht bis 2021 zurück. Ansprüche aus 2023 sind noch bis Jahresende 2026 durchsetzbar.
- Abrechnungsverfahren wählen. Nach der neuen Festlegung legt der Betreiber sein Verfahren jeweils bis zum 30. November für das Folgejahr fest; wer nichts sagt, landet in der vereinfachten Spitzabrechnung. Für welche Anlage sich welches Verfahren lohnt, hängt vom Standort und der Messung ab — das rechnen wir im nächsten Ausbauschritt vor.
Praxis
Typische Fehler in Gutschriften
Ein Softwareanbieter für Windparks nennt für seine Kunden die Erfahrung, „etwa jede zehnte Abrechnung" sei fehlerhaft gewesen. Die Fehlerbilder, die wir kennen:
- Maßnahmen fehlen ganz — die Veröffentlichung kennt sie, die Gutschrift nicht.
- Falsche Nennleistung in den Stammdaten, etwa nach einer Erweiterung.
- Zeitversatz um eine Stunde im Sommer (Normalzeit der Tabelle gegen Sommerzeit der Maßnahme).
- Stufen 30 % und 60 % auf die falsche Bezugsleistung gerechnet.
- Angefangene Viertelstunden abgeschnitten statt aufgerundet.
- Negative Viertelstunden nicht herausgerechnet — oder umgekehrt zu viel herausgerechnet.
Ausblick
Was sich bis 2028 ändert
Am 7. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur die Regeln neu gefasst (Beschluss BK6-23-241 mit der Anlage „BilAReM“, gültig seit 1. Juli 2026). Die wichtigste Änderung für PV-Betreiber: Die Pauschal-Abrechnung wird abgeschafft — für Bestandsanlagen mit Ablauf des 31. Dezember 2028. Danach gilt die vereinfachte Spitzabrechnung mit Wetterdaten als Standard; nur Anlagen, die noch keine viertelstündliche Messung haben müssen, bleiben bei der Pauschale, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist.
Für Sie heißt das: Die Kilowattstunden werden in Zukunft näher an der Wirklichkeit liegen — an klaren Sommertagen mehr, an trüben Tagen weniger als heute. Und der Datenaustausch mit dem Netzbetreiber soll in den kommenden Jahren standardisiert und automatisiert werden, damit niemand mehr Rechnungen per Hand schreiben muss. Bis dahin bleibt das Prüfen Handarbeit — oder Sie lassen es sich abnehmen.
Begriffe
Die Begriffe, die in jeder Abrechnung vorkommen
- Redispatch
- Der Netzbetreiber verändert die Einspeisung von Kraftwerken und Anlagen, damit eine Leitung nicht überlastet wird. Für PV heißt das fast immer: herunterregeln.
- Netzengpass
- Eine Stelle im Netz, an der mehr Strom fließen müsste, als die Leitung oder das Umspannwerk verträgt — typisch an sonnigen, windigen Tagen mit wenig Verbrauch.
- Stufe (60 / 30 / 0 %)
- Auf wie viel Prozent der Leistung die Anlage während der Maßnahme begrenzt wird. 0 % heißt: nichts einspeisen.
- Ausfallarbeit
- Die Strommenge in kWh, die die Anlage ohne die Maßnahme erzeugt hätte. Sie ist die Grundlage der Entschädigung.
- Anlagenfaktor
- Ein Zahlenwert aus einer Tabelle der Bundesnetzagentur, der nach Jahreszeit und Uhrzeit sagt, welchen Anteil ihrer Nennleistung eine PV-Anlage rechnerisch liefert.
- Pauschal-Abrechnung
- Ausfallarbeit aus Tabelle mal Nennleistung, ohne Wetterdaten. Heute das übliche Verfahren für PV; läuft für Bestandsanlagen Ende 2028 aus.
- Spitzabrechnung
- Ausfallarbeit aus gemessener Einstrahlung an der Anlage. „Vereinfacht“: mit Wetterdaten eines Dienstleisters statt eigener Messung.
- EEG-Anlagenschlüssel
- 33 Zeichen, beginnt mit E. Identifiziert die Anlage beim Netzbetreiber; mit ihm findet man die veröffentlichten Maßnahmen.
- SR-ID / TR-ID
- Kennungen aus Redispatch 2.0: Steuerbare Ressource (C…) und Technische Ressource (D…). Sie stehen in Abrechnungs-IDs, sind aber nicht der Anlagenschlüssel.
- Marktwert Solar
- Der monatliche Durchschnittserlös von Solarstrom an der Börse, veröffentlicht von den Übertragungsnetzbetreibern. Referenzpreis für Direktvermarkter und Marktprämie.
- Marktprämie
- Die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (Ihrem EEG-Satz) und dem Marktwert Solar — zahlt der Netzbetreiber, wenn der Marktwert darunter liegt.
- BDEW-Mischpreis
- Ein viertelstündlicher Preis (72,5 % Intraday-Index, 27,5 % Ausgleichsenergiepreis), mit dem Ausfallarbeit seit der Novelle bewertet wird.
- Direktvermarkter
- Das Unternehmen, das Ihren Strom an der Börse verkauft (Stadtwerke, Energiehändler). Bis Ende 2025 lief die Redispatch-Abrechnung meist über ihn.
- VNB / ÜNB
- Verteilnetzbetreiber (z. B. Bayernwerk, Avacon) betreibt das Netz vor Ort; Übertragungsnetzbetreiber (TenneT, 50Hertz, Amprion, TransnetBW) das Höchstspannungsnetz und fordert Maßnahmen oft an.
Belege
Quellen
- Bundesnetzagentur, Festlegung BK6-20-059 (06.11.2020), Anlage 1 — Bilanzierungsmodelle und Bestimmung der Ausfallarbeit — Formeln, Anlagenfaktor-Tabelle (Kap. 3.2.3.3)
- Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-23-241 (07.05.2026) — Nachfolge-Festlegung „BilAReM“, gültig ab 01.07.2026; Ende der Pauschal-Abrechnung für Bestandsanlagen zum 31.12.2028
- Bayernwerk Netz: Erläuterung zur Entschädigungszahlung für PV-Anlagen — Pauschalverfahren aus Sicht eines Netzbetreibers, Rechenbeispiel 5,2815 kWh
- pv magazine, 06.03.2026 — Anlagenbetreiber müssen Redispatch-Entschädigung selbst beim Netzbetreiber einfordern
- redispatchdaten.de — Veröffentlichungsplattform der Netzbetreiber für abgeschlossene Maßnahmen
- netztransparenz.de, Marktwertübersicht — Monatlicher Marktwert Solar
Diese Seite ist eine Zusammenfassung für Betreiber, keine Rechtsberatung. Festlegungen und Gesetze ändern sich; das Datum oben sagt, auf welchen Stand wir geprüft haben.
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