Westnetz: abgeregelt ohne öffentliche Liste — was jetzt gilt.
Westnetz veröffentlicht nicht auf redispatchdaten.de — so kommen Sie trotzdem an Ihre Zahlen.
Netzgebiet: Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
Wenn Ihre PV-Anlage im Netz von Westnetz liegt (Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz), findet unser Check keine Maßnahmen — und das heißt ausdrücklich nicht, dass es keine gab. Die Plattform redispatchdaten.de wird von sechs Verteilnetzbetreibern bespielt; Westnetz gehört nicht dazu. Für Ihre Anlage fehlt damit die Quelle, aus der wir Beginn, Ende und Leistungsstufe lesen. Die Rechnung selbst ändert sich nicht: Auch Westnetz rechnet PV-Anlagen im Regelfall nach der Pauschalformel der Bundesnetzagentur ab, und die können Sie mit unseren Angaben nachvollziehen.
Wie Sie an die Maßnahmenliste kommen
Fordern Sie die Maßnahmenliste bei Westnetz an — als Anlagenbetreiber haben Sie Anspruch auf die Abrechnungsdaten, aus denen Ihre Entschädigung entstanden ist. Gefragt sind Beginn, Ende und Leistungsstufe je Maßnahme. Mit diesen drei Angaben und Ihrer Nennleistung lässt sich die Ausfallarbeit Viertelstunde für Viertelstunde nachrechnen; unsere Seite „Redispatch, einfach erklärt" führt die Formel und die Anlagenfaktor-Tabelle vollständig auf.
Was in der Abrechnung zu beachten ist
Westnetz ist der größte Verteilnetzbetreiber Deutschlands; entsprechend viele Anlagen sind betroffen, ohne dass die Maßnahmen öffentlich einsehbar wären. Unabhängig davon gilt: Seit der EnWG-Novelle vom 23.12.2025 zahlt der Netzbetreiber direkt an Sie, bewertet wird viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis, und bei EEG-Anlagen kommt die entgangene Marktprämie dazu. Die Verjährung läuft drei Jahre ab Jahresende — Ansprüche aus 2023 enden mit Ablauf des 31.12.2026.