SolarEdgeExport aus dem Portal

SolarEdge und Redispatch: Abregelung prüfen und nachrechnen.

Monitoring-Portal mit Viertelstundenwerten — die Abrechnung läuft davon unabhängig.

SolarEdge-Anlagen liefern ihre Daten an das SolarEdge-Monitoring, das den Leistungsverlauf in Viertelstundenschritten führt — praktisch für den Nachweis, denn genau in dieser Auflösung rechnet auch die Bundesnetzagentur. Angebunden haben wir das Portal noch nicht. Der Redispatch-Check funktioniert trotzdem vollständig: Er liest die veröffentlichten Maßnahmen Ihres Netzbetreibers über den EEG-Anlagenschlüssel und rechnet die Ausfallarbeit nach der Pauschalformel, rückwirkend bis an die Verjährungsgrenze von drei Jahren.

Baureihen, um die es geht

  • SExxK Dreiphasen
  • Synergy
  • Home Hub

Für die Abrechnung spielt die Baureihe keine Rolle: Die Pauschalformel rechnet mit der installierten Leistung der Anlage am Netzverknüpfungspunkt, nicht mit den Daten eines einzelnen Geräts.

Messwerte aus SolarEdge Monitoring

Im Monitoring öffnen Sie den Tag der Maßnahme und lassen sich die Leistung in Viertelstundenauflösung anzeigen; der Export gibt die Werte als Datei aus. Rechnen Sie die Uhrzeit mit: Die Anlagenfaktor-Tabelle gilt in UTC+1 ohne Sommerzeit. Wenn Sie den Verlauf neben unsere Maßnahmenliste legen, sehen Sie sofort, ob das Plateau zur veröffentlichten Stufe passt — und ob es Einbrüche gibt, zu denen keine Maßnahme veröffentlicht wurde.

Wie die Abregelung an der Anlage ankommt

Die Leistungsstufe erreicht SolarEdge-Anlagen über den Rundsteuerempfänger am Steuereingang oder über einen Anlagenregler; die Leistungsoptimierer an den Modulen ändern daran nichts, sie arbeiten unterhalb des Wechselrichters. Was der Netzbetreiber sieht und veröffentlicht, ist die Leistung am Netzverknüpfungspunkt. Auf sie bezieht sich die Stufe, und mit ihr rechnet die Pauschalformel.

Fragen zu SolarEdge

Die Optimierer haben doch schon eine Leistungsregelung — zählt das als Abregelung?

Nein. Abregelung im Sinne von § 13a EnWG ist die Maßnahme des Netzbetreibers, die er veröffentlicht. Was die Anlagenregelung intern tut, spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wie weit zurück kann ich prüfen?

Die Plattform hält die Veröffentlichungen mehrere Jahre vor. Für den Anspruch gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab Jahresende — Maßnahmen aus 2023 verjähren mit Ablauf des 31.12.2026.

Kommt eine Anbindung an das Monitoring?

Sie steht auf der Liste. Wir bauen die Hersteller in der Reihenfolge an, in der unsere Nutzer sie im Konto eintragen.

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