Beispielanlage

Eine echte Anlage, ein Jahr lang nachgerechnet

Kein Musterbild und keine erfundenen Zahlen: eigene Messwerte aus dem Wechselrichter, die auf redispatchdaten.de veröffentlichten Maßnahmen ihres Netzbetreibers und die amtlichen Preise der jeweiligen Viertelstunde. Für Ihre Anlage rechnen wir genau dasselbe.

Anlage:
Gebäudesolaranlage, 696 kWp
Bundesland:
Bayern
in Betrieb seit:
2025
Netzbetreiber:
Bayernwerk Netz
Zeitraum:
01.10.2025 – 28.08.2026
Datenstand:
28.08.2026

Die Anlage wird mit Einverständnis ihres Betreibers gezeigt. Anlagenschlüssel, Name und genauer Standort bleiben außen vor — für das, worum es hier geht, braucht es sie nicht.

Was die Anlage produziert — und wann sie abgeregelt wird

Ein Tag hat 96 Viertelstunden. In dieser Auflösung lässt sich zum ersten Mal unterscheiden, was eine Abrechnung nie verrät: ob die Erzeugung von einer Wolke gedrückt wurde oder vom Sollwert des Netzbetreibers. Die blaue Linie ist die gemessene Einspeisung, die zweite Achse rechts der Börsenpreis derselben Viertelstunde.

Ein Tag mit Abregelung

16.07.2026
Abregelung auf 0 % · 09:3019:1500:0006:0012:0018:0024:00280,460 kW33,970

gemessene Einspeisung · Börsenpreis (rechte Achse, ct/kWh) · erlaubte Restleistung laut Stufe · Maßnahme · § 51, keine Prämie253 kWh eingespeist, davon 0,0 kWh ohne Prämienanspruch; 3.225 kWh Ausfallarbeit.

Kein Wetter bringt eine Kurve so zu Fall: Mitten am Tag geht die Einspeisung auf null und bleibt dort, bis die Maßnahme endet. Die Anlage stand auf Anordnung des Netzbetreibers still. Was in diesen Stunden möglich gewesen wäre, ist die Ausfallarbeit — dafür steht eine Entschädigung zu.

Ein Tag ohne Abregelung

20.07.2026
00:0006:0012:0018:0024:00546,330 kW19,480

gemessene Einspeisung · Börsenpreis (rechte Achse, ct/kWh) · erlaubte Restleistung laut Stufe · Maßnahme · § 51, keine Prämie4.473 kWh eingespeist, davon 0,0 kWh ohne Prämienanspruch; 0,0 kWh Ausfallarbeit.

Zum Vergleich ein Tag derselben Anlage ohne Maßnahme: Die Kurve steigt und fällt weich, Wolken drücken sie unregelmäßig ein. Kein Plateau, keine Kante, kein Sprung auf null — so sieht Erzeugung aus, in die niemand eingegriffen hat.

Ein Tag mit negativen Preisen

29.05.2026
§ 51 11:3013:4500:0006:0012:0018:0024:00508,470 kW26,12-0,02

gemessene Einspeisung · Börsenpreis (rechte Achse, ct/kWh) · erlaubte Restleistung laut Stufe · Maßnahme · § 51, keine Prämie4.666 kWh eingespeist, davon 1.367 kWh ohne Prämienanspruch; 0,0 kWh Ausfallarbeit.

Hier läuft die Anlage ungestört — und verdient trotzdem nicht an allem. In den schattierten Stunden lag der Börsenpreis unter null; nach § 51 EEG entfällt für sie die Marktprämie. Auf keiner Plattform steht davon etwas, auf der Abrechnung nur eine kleinere Zahl.

Wer bezahlt was — vier Töpfe, drei Absender

Ein Betreiber in der Direktvermarktung bekommt sein Geld nie auf einer Abrechnung. Der Direktvermarkter überweist den vermarkteten Strom abzüglich seines Entgelts, der Netzbetreiber die Marktprämie, und seit der EnWG-Novelle vom 23.12.2025 zusätzlich die abgeregelte Menge zum Mischpreis samt der darauf entgangenen Prämie. Vier Beträge, drei Absender, verschiedene Zahlungsläufe — und keine Stelle, die sie addiert.

41.160 €über 11 Monate, alle vier Töpfe zusammen
471.404 kWheingespeist · Ø 4,95 ct/kWh Marktwert
23,34 %der Einnahmen sind Redispatch — Ansprüche, keine automatische Zahlung
3.758 €entgangene Prämie nach § 51 — nicht in der Summe, weil sie niemand überweist
MonatEinspeisungMarktwert SolarDirektvermarkter+ Marktprämie+ Mischpreis+ Redispatch-Prämie= SummeVerlust § 51
August 2026geschätzt65.976 kWh
davon 9.975 kWh § 51
5,23 ct/kWh
Prämie 2,55 ct
3.173 €
3.451 € brutto − 277 € Entgelt
1.428 €631 €
vorläufig
316 €5.548 €−254 €
Juli 202670.679 kWh
davon 12.849 kWh § 51
5,23 ct/kWh
Prämie 2,55 ct
3.400 €
3.697 € brutto − 297 € Entgelt
1.475 €1.253 €
vorläufig
553 €6.680 €−328 €
Juni 202651.907 kWh
davon 5.484 kWh § 51
6,19 ct/kWh
Prämie 1,59 ct
2.954 €
3.213 € brutto − 260 € Entgelt
738 €2.602 €657 €6.951 €−87,19 €
Mai 202681.050 kWh
davon 18.197 kWh § 51
3,16 ct/kWh
Prämie 4,62 ct
2.359 €
2.561 € brutto − 203 € Entgelt
2.904 €671 €504 €6.437 €−841 €
April 202667.960 kWh
davon 32.490 kWh § 51
1,32 ct/kWh
Prämie 6,46 ct
822 €
897 € brutto − 74,76 € Entgelt
2.291 €565 €454 €4.132 €−2.099 €
März 202650.365 kWh
davon 5.031 kWh § 51
5,46 ct/kWh
Prämie 2,33 ct
2.528 €
2.750 € brutto − 222 € Entgelt
1.056 €900 €302 €4.786 €−117 €
Februar 202621.320 kWh
davon 2.051 kWh § 51
7,72 ct/kWh
Prämie 0,06 ct
1.514 €
1.646 € brutto − 132 € Entgelt
11,56 €1.525 €−1,23 €
Januar 20262.360 kWh
davon 24,0 kWh § 51
11,02 ct/kWh239 €
260 € brutto − 20,77 € Entgelt
54,05 €293 €
Dezember 202512.424 kWh9,37 ct/kWh1.071 €
1.164 € brutto − 93,18 € Entgelt
1.071 €
November 202517.562 kWh9,10 ct/kWh1.614 €
1.598 € brutto − 128 € Entgelt + 144 € Redispatch
1.614 €
Oktober 202529.801 kWh
davon 3.794 kWh § 51
6,98 ct/kWh
Prämie 0,8 ct
1.913 €
2.080 € brutto − 167 € Entgelt
208 €2.121 €−30,35 €
Σ 11 Monate471.404 kWhØ 4,95 ct/kWh21.587 €10.112 €6.676 €2.786 €41.160 €3.758 €

Woher jede Spalte kommt

Direktvermarkter : eingespeiste Kilowattstunden × Marktwert Solar − 8 % Dienstleistungsentgelt. Für Maßnahmen vor dem 23.12.2025 kommt die ausgefallene Menge zum selben Satz hinzu — damals rechnete er sie mit ab. Marktprämie (Netzbetreiber, EEG-Abrechnung): anzulegender Wert minus Marktwert Solar, aber nur auf die Kilowattstunden außerhalb der Negativpreis-Viertelstunden. Mischpreis und Redispatch-Prämie (Netzbetreiber, § 14 Abs. 1b und § 13a EnWG): Ausfallarbeit zum viertelstundenscharfen BDEW-Mischpreis plus die darauf entgangene Marktprämie — Ansprüche, die noch geltend zu machen sind, keine automatische Zahlung. Verlust § 51: entgangene Marktprämie auf eingespeiste Kilowattstunden in Negativpreis-Viertelstunden — wird nicht ausgezahlt und steht deshalb nicht in der Summe.

Wie viel davon: Monat für Monat

Eine Ausfallarbeit von einigen tausend Kilowattstunden klingt dramatisch — neben der eingespeisten Menge desselben Monats bekommt sie ihr Maß. Jeder Balken zeigt vier Mengen, weil vier verschiedene Dinge passiert sind und jedes einen anderen Preis hat.

August 2026
56.001 kWh vergütet · 9.975 kWh ohne Prämie · 17.809 kWh abgeregelt
21 %
Juli 2026
57.831 kWh vergütet · 12.849 kWh ohne Prämie · 34.338 kWh abgeregelt
33 %
Juni 2026
46.423 kWh vergütet · 5.484 kWh ohne Prämie · 55.015 kWh abgeregelt
51 %
Mai 2026
62.853 kWh vergütet · 18.197 kWh ohne Prämie · 23.889 kWh abgeregelt
23 %
April 2026
35.470 kWh vergütet · 32.490 kWh ohne Prämie · 18.385 kWh abgeregelt
21 %
März 2026
45.335 kWh vergütet · 5.031 kWh ohne Prämie · 18.020 kWh abgeregelt
26 %
Februar 2026
19.269 kWh vergütet · 2.051 kWh ohne Prämie
Januar 2026
2.336 kWh vergütet · 23,7 kWh ohne Prämie · 530 kWh abgeregelt
18 %
Dezember 2025
12.424 kWh vergütet
November 2025
17.562 kWh vergütet · 1.719 kWh abgeregelt
9 %
Oktober 2025
26.007 kWh vergütet · 3.794 kWh ohne Prämie

vergütet · § 51 eingespeist · Redispatch, Positivpreis · Redispatch, Negativpreis. Rechts der Anteil der abgeregelten Menge an allem, was der Monat hergegeben hätte. Bei negativem Preis zahlt der Netzbetreiber nur den Mischpreis, die Marktprämie entfällt auch für die abgeregelte Menge — deshalb die eigene Farbe.

471.404 kWheingespeist im gezeigten Zeitraum
169.704 kWhAusfallarbeit — 26,47 % der möglichen Menge
95Maßnahmen seit 04.11.2025
695,77 kWNennleistung — die Bezugsgröße der Pauschalformel

Der zweite Verlust: negative Preise

Die Abregelung bekommt der Betreiber gemeldet und entschädigt. Die Viertelstunden, in denen die Anlage einspeist und § 51 EEG ihr die Marktprämie streicht, bekommt er nicht gemeldet — auf der Abrechnung steht nur eine kleinere Zahl. Verloren ist das Geld nicht: § 51a hängt die Stunden hinten an den Förderzeitraum, bei Solaranlagen aber nur zur Hälfte — und als Volllaststunden, also Zeit bei voller Leistung, abgerechnet gegen eine feste Monatstabelle des Gesetzes.

Stunden — § 51a-Kontingent

kein Geld, sondern Laufzeit

+229,75 h

Aus 459,5 h ohne Anspruch auf die Marktprämie wird eine Verlängerung des Förderzeitraums — bei Solaranlagen die halbe Zahl, aufgerundet auf die Viertelstunde. Es sind Volllaststunden: Zeit bei voller Leistung, nicht Uhrzeit. Ein Jahr hat davon 950.

heute nicht gezahlte Marktprämie
3.758 €
gemessener Zeitraum
01.10.202528.08.2026

Die Stunden hängen hinten an den zwanzig Jahren, nicht auf dem Konto. Das Gesetz rechnet sie gegen eine feste Monatstabelle ab — 87 Volllastviertelstunden im Januar, 508 im Juni —, bis das Kontingent aufgebraucht ist. Welche Monate das sind, hängt daran, wann Ihre zwanzig Jahre enden. Deshalb steht der Verlust in Euro daneben und wird nicht dagegen gerechnet.

Warum das nur mit Wechselrichter geht

Was § 51 kostet, hängt an der Menge, die in genau diesen Viertelstunden eingespeist wurde. Die steht auf keiner Plattform und in keiner Abrechnung — nur im eigenen Wechselrichter. Ohne Anbindung ließe sich die Zahl bestenfalls schätzen, und eine geschätzte Zahl ist hier wertlos.

Was dieses Beispiel nicht zeigen kann

Bis hierher steht der Anspruch: was die Anlage erzeugt hat, was ausgefallen ist und was dafür von wem zu zahlen wäre. Die andere Hälfte der Rechnung sind die Beträge, die tatsächlich angekommen sind — die stehen auf Gutschriften, die nur der Betreiber hat. Erst wenn beides nebeneinander liegt, lässt sich sagen, ob eine Zahlung fehlt oder zu niedrig war.

Deshalb gibt es dafür ein Konto

Im Konto werden Gutschriften erfasst und Monat für Monat dem berechneten Anspruch gegenübergestellt — erhalten, zu wenig, noch offen oder fällig. Dazu ein Prüfbericht als PDF zum Weitergeben und eine Monatsmail, wenn ein Monat zwei volle Monate ohne Gutschrift geblieben ist. Ansprüche verjähren drei Jahre nach Ablauf ihres Jahres (§§ 195, 199 BGB) — keine Rechtsberatung.

Der Check braucht nur den EEG-Anlagenschlüssel und läuft ohne Konto. Er zeigt die veröffentlichten Maßnahmen und die Ausfallarbeit; die Tageskurven und die § 51-Auswertung entstehen erst mit angebundenem Wechselrichter. Mehr zum Hintergrund im Ratgeber.