Lexikon

Abregelung und Entschädigung

Was gilt, wenn der Netzbetreiber die Anlage herunterregelt: ab welcher Größe das überhaupt passiert, wonach die Ausfallarbeit berechnet wird und wer seit 2025 zahlt.

Ab 100 kW ist die Anlage im Redispatch

Gilt: ab 100 kW · Inbetriebnahme ab 01.01.2021

Seit Redispatch 2.0 sind Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt in das Engpassmanagement einbezogen: Der Netzbetreiber darf ihre Einspeisung reduzieren, wenn das Netz es verlangt, und schuldet dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Ausfallarbeit. Für Verteilnetzbetreiber gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 13c entsprechend. Die abgeschlossenen Maßnahmen werden veröffentlicht — allerdings nicht von allen Netzbetreibern auf derselben Plattform.

§ 13a EnWG, § 14 Abs. 1 EnWG · geprüft 23.08.2026

Pauschal oder spitz: wonach die Ausfallarbeit berechnet wird

Gilt: ab 100 kW · Inbetriebnahme ab 01.01.2021

Die Bundesnetzagentur hat zwei Verfahren festgelegt. In der Pauschal-Abrechnung ergibt sich die Ausfallarbeit je Viertelstunde aus einem tabellierten Anlagenfaktor, der installierten Leistung und der Leistungsstufe der Maßnahme — ohne Wetterdaten. Die Spitzabrechnung rechnet mit Einstrahlungsdaten. Die Nachfolge-Festlegung BilAReM, gültig ab dem 01.07.2026, lässt Bestandsanlagen bis zum 31.12.2028 in der Pauschal-Abrechnung und Anlagen ohne Viertelstundenmessung darüber hinaus.

BNetzA BK6-20-059 Anlage 1 Kap. 3.2.3.3; BK6-23-241 Anlage „BilAReM“ · geprüft 23.08.2026

Seit dem 23.12.2025 zahlt der Netzbetreiber direkt

Gilt: ab 100 kW · Inbetriebnahme ab 01.01.2021

Bis Ende 2025 lief die Erstattung der Ausfallarbeit über den Direktvermarkter. Seit der Novelle zahlt der Netzbetreiber direkt an den Anlagenbetreiber und bewertet die Ausfallarbeit viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis; bei EEG-Anlagen kommt die entgangene Marktprämie hinzu. Die Auszahlung läuft weitgehend automatisch, in der Praxis aber mit mehreren Monaten Verzug — und niemand zwischen Ihnen und dem Netz prüft mehr, ob jede Maßnahme abgerechnet wurde.

EnWG-Novelle vom 23.12.2025 · geprüft 23.08.2026

Und für Ihre Anlage?

Mit Leistung und Inbetriebnahmejahr filtern wir alle Felder auf das, was Sie betrifft — mit dem EEG-Anlagenschlüssel holen wir beides aus dem Register und rechnen die Abregelungen gleich mit.