Lexikon

Vermarktung

Wie der Strom überhaupt zu Geld wird: Einspeisevergütung, Direktvermarktung, und was passiert, wenn der Direktvermarkter ausfällt. Die Schwelle, an der sich alles entscheidet, liegt bei 100 Kilowatt.

Ab 100 kW führt kein Weg an der Direktvermarktung vorbei

Gilt: ab 100 kW · Inbetriebnahme ab 01.01.2021

Die Einspeisevergütung steht nur Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 Kilowatt offen. Wer darüber liegt, verkauft seinen Strom über einen Direktvermarkter und bekommt vom Netzbetreiber die Marktprämie — die Differenz zwischen anzulegendem Wert und Marktwert. Das ist keine Wahl, sondern der einzige Weg, auf dem für diese Anlagen überhaupt eine Zahlung nach dem EEG fließt. Genau deshalb betrifft die Redispatch-Entschädigung fast immer Anlagen in der Direktvermarktung.

§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 · geprüft 23.08.2026

Wenn der Direktvermarkter ausfällt: drei Monate Notnagel

Gilt: ab 100 kW · Inbetriebnahme ab 01.01.2021

Kündigt der Direktvermarkter oder wird er zahlungsunfähig, fällt eine Anlage über 100 Kilowatt nicht ins Leere: Sie kann in die Ausfallvergütung wechseln. Die ist allerdings befristet — höchstens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate und insgesamt sechs Monate im Kalenderjahr — und sie ist gemindert. Wer die Höchstdauer überschreitet, verliert den Anspruch für den überschießenden Zeitraum. Der Wechsel muss dem Netzbetreiber fristgerecht mitgeteilt werden.

§ 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023, § 53 Abs. 3 EEG 2023 · geprüft 23.08.2026

Und für Ihre Anlage?

Mit Leistung und Inbetriebnahmejahr filtern wir alle Felder auf das, was Sie betrifft — mit dem EEG-Anlagenschlüssel holen wir beides aus dem Register und rechnen die Abregelungen gleich mit.