Speicher

Ab wann rechnet sich ein Speicher — und muss man dafür aus dem EEG?

Die Frage kommt fast immer in einem Satz: „Mittags werde ich abgeregelt oder der Preis ist negativ. Mit einem Speicher könnte ich die Kilowattstunde abends verkaufen, und für Grünstrom gibt es obendrauf noch etwas — dafür muss ich wohl aus dem EEG.“ Der letzte Teil ist eine Verwechslung: Ein Speicher, der ausschließlich aus der eigenen Anlage lädt, behält die Förderung. Ob sich der Ausstieg trotzdem lohnt, entscheidet keine Regel, sondern die einzelne Anlage — und der Punkt, an dem es kippt, steht in keinem Prospekt. Unten steht eine echte, ein Jahr lang durchgerechnet.

Anlage:
Gebäudesolaranlage, 696 kWp
Auslegungen:
6 durchgerechnet, 1.392 kWh voreingestellt
Zeitraum:
335 Tage vom 01.10.2025 bis 31.08.2026
Datenstand:
01.09.2026

Die Verwechslung, die alles kostet

Speicher und Ausstieg sind zwei Entscheidungen, und sie werden fast immer als eine gerechnet. Wer den Ausstieg gegen „heute, ohne Speicher“ hält, schreibt ihm den ganzen Speichernutzen gut und bekommt eine Zahl, die mit der Entscheidung nichts zu tun hat. Deshalb rechnen wir vier Fälle und halten den beworbenen gegen den Speicher in der Förderung — nicht gegen den Stand von heute.

Rechtlich hängt das an einem Absatz: § 19 Abs. 3a EEG erhält die Förderfähigkeit für zwischengespeicherten Strom, solange innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingespeichert wird; die ausgespeiste Kilowattstunde bekommt nach § 19 Abs. 3 S. 2 EEG denselben anzulegenden Wert, als wäre sie direkt eingespeist worden. Man darf also einen Speicher bauen und in der Marktprämie bleiben.

Was der Speicher an dieser Anlage gebracht hätte

Gerechnet auf 335 Tagen gemessener Viertelstunden vom 01.10.2025 bis 31.08.2026, mit den Day-Ahead-Preisen derselben Viertelstunden und dem Marktwert Solar der jeweiligen Monate. Durchgerechnet sind 6 Auslegungen von der halben bis zur achtfachen Stundenkapazität der Anlagenleistung — jede ein vollständiger Fahrplandurchlauf über alle Messtage, keine Hochrechnung. Voreingestellt ist die, die am schnellsten zurückkommt; die Regler zeigen die anderen.

Wie groß, und was darf er kosten?

Jede der 6 Größen ist vollständig durchgerechnet — auf den echten Messwerten dieser Anlage und denselben Börsenpreisen. Der Größenregler schaltet alles darunter um, auch die beiden Tabellen. Der Preisregler nicht: Er ändert, was der Speicher kostet, nicht was er einbringt — der Ertrag einer Arbitrage hängt nicht am Kaufpreis der Batterie. Er bewegt deshalb nur Investition und Amortisation.

1.392 kWh · 696 kW · 2 h
186 €/kWh
Reine Hardware, 258.912 € — plus 30 % für Montage und Planung, macht 336.586 €. Vorschlag je Größe aus der Marktdegression; Markt 2026 rund 140 bis 250 €/kWh.
27.313 €bringt der Speicher im Jahr, in der sonstigen Direktvermarktung — gegenüber derselben Welt ohne ihn
16,4 Jahrebis 336.586 € für Speicher und Montage zurück sind, also nach dem Ende der angesetzten Lebensdauer von 15 Jahren. Über sie fehlten 27.871 €.
174 €/kWhdarf die Hardware höchstens kosten, damit diese Größe innerhalb der 15 Jahre bezahlt ist — der Preisregler ändert diese Zahl nicht, sie ist nach ihm aufgelöst
19.896 €hätte der Ausstieg vom 01.10.2025 bis 31.08.2026 zusätzlich gebracht — gegenüber demselben Speicher in der Förderung, nach Abzug der entgangenen Redispatch-Marktprämie

Die Amortisation misst den Speicher dort, wo die Rechnung ihn empfiehlt — in der sonstigen Direktvermarktung. Derselbe Speicher in der Förderung brächte 1.277 € im Jahr und wäre gar nicht zu bezahlen. Beides steht hier, weil die Wahl zwischen den Welten die eigentliche Entscheidung ist und nicht das Ergebnis einer Kachel.

AuslegungSpeicher und MontageNutzen je Jahrgerechnetzurück nachüber 15 Jahre
348 kWh · 174 kW111.290 €8.379 €sonstige DV18,1 Jahre-18.995 €
696 kWh · 348 kW195.437 €15.560 €sonstige DV16,8 Jahre-20.672 €
1.392 kWh · 696 kWam schnellsten336.586 €27.313 €sonstige DV16,4 Jahre-27.871 €
2.783 kWh · 696 kW622.279 €37.135 €sonstige DV25,2 Jahre-251.944 €
4.175 kWh · 696 kW857.545 €38.812 €sonstige DV39,6 Jahre-532.630 €
5.566 kWh · 696 kW1.085.370 €38.812 €sonstige DV63,5 Jahre-828.795 €

Die letzte Spalte ist die Zahl, über die entschieden wird: Nutzen minus Betriebskosten über 15 Jahre, minus der Investition. Die Amortisation daneben sagt nur, wie lange das Geld gebunden ist — beides sind berechtigte Fragen mit verschiedenen Antworten. Eine Zeile anklicken schaltet die ganze Seite darauf um. Der Preis je Kilowattstunde folgt der Degression aus Marktdaten (250 €/kWh bis 300 kWh, 150 €/kWh ab 5 MWh) zuzüglich 30 % für Montage und Planung; für den Netzanschluss steht nichts drin, weil § 17 EEG die Einspeiseseite vom Baukostenzuschuss ausnimmt. Die Spalte „gerechnet“ sagt, in welcher Welt der Nutzen anfällt — die Rechnung wählt sie je Größe selbst. Dass der Nutzen ab einer gewissen Größe nicht mehr wächst, ist kein Rechenfehler: Geladen wird nur aus der eigenen Anlage, und mehr als deren Leistung kommt nie an.

Bei diesem Preis kommt keine der 6 Auslegungen innerhalb der 15 Jahre zurück, die Fraunhofer ISE als Lebensdauer ansetzt. Das ist ein Ergebnis für diese Anlage und keine Aussage über Speicher: Es hängt an ihrer Erzeugung, an ihrem anzulegenden Wert und an Preisen, die sich in Wochen bewegen — Zellangebote gelten seit Anfang 2026 noch vierzehn Tage. Der Regler oben sagt, wo die Grenze läge; BloombergNEF ermittelte für 2025 einen europäischen Turnkey-Preis von rund 160 €/kWh.

FallWas er heißtErlös vom 01.10.2025 bis 31.08.2026gegenüber heute
Marktprämie, kein SpeicherDer Stand dieser Anlage heute — aus ihren eigenen Messwerten.41.465 €
Marktprämie mit SpeicherSpeicher gebaut, Förderung behalten (§ 19 Abs. 3a EEG). Die Vergleichsbasis.42.637 €1.172 €
Sonstige DirektvermarktungAusstieg ohne Speicher — der Kontrollfall. Er trennt, was der Wechsel kostet, von dem, was der Speicher bringt.37.465 €-3.999 €
Sonstige DV mit SpeicherDer beworbene Fall: Grünstrom-Arbitrage außerhalb der Förderung.62.533 €21.068 €

Die letzte Spalte enthält die Redispatch-Entschädigung in allen vier Fällen — sie fließt auch außerhalb der Förderung, aber ohne die Marktprämie darauf. Diese 2.786 € entgehen beim Ausstieg zusätzlich und stecken deshalb in der Kachel oben, nicht in der Tabelle.

Warum es an dieser Anlage so ausgeht

Der Direktvermarkter dieser Anlage rechnet zum Monatsmarktwert ab: Jede eingespeiste Kilowattstunde bringt denselben Preis, ob sie mittags kommt oder abends. Damit ist Zeitverschieben innerhalb der Förderung wertlos — dort bleibt vom Speicher nur das Entkommen aus § 51 EEG, also die Viertelstunden mit negativem Börsenpreis, in denen die Prämie ohnehin entfällt. Genau deshalb bringt die gewählte Auslegung in der Förderung 1.277 € im Jahr und außerhalb 27.313 €: Die Tagesspreizung kommt erst beim Betreiber an, wenn er sie selbst vermarktet.

Diese eine Angabe bewegt eine Zehnerpotenz.Sie steht auf Ihrer Monatsabrechnung, und fast niemand achtet darauf: ein Wert je Kilowattstunde für den ganzen Monat — oder eine viertelstündliche Aufstellung. Davon hängt ab, ob ein Speicher Ihnen in der Förderung ein paar hundert Euro bringt oder ein Vielfaches davon, und ob der Ausstieg überhaupt zur Debatte steht. Wer die Speicherfrage ohne diese Angabe rechnet, rechnet eine andere Anlage als die eigene.

Wann er geladen hätte, wann eingespeist

Kein nachgestelltes Schema, sondern der Fahrplan, aus dem die Beträge oben stammen — mitgeschrieben für jede einzelne Viertelstunde, in der sonstigen Direktvermarktung. Über der Null steht, was ins Netz geht, unter der Null, was nicht: in den Speicher und abgeregelt. Ein Speicher arbeitet, indem er Fläche von unten nach oben und von links nach rechts verschiebt. Auch dieses Bild folgt dem Größenregler.

09:45–16:45

In dieses Fenster fallen vier Fünftel der eingespeicherten Energie. Nicht durchgehend — an einem einzelnen Tag sind es einzelne Viertelstunden darin.

17:45–21:45

Hier gehen vier Fünftel wieder ins Netz. Im Mittel verschiebt der Speicher die Kilowattstunde damit um 6,7 Stunden nach hinten — Schwerpunkt gegen Schwerpunkt, nicht Rand gegen Rand.

00:0006:0012:0018:0024:00260 kW0152676 kWhFüllstand150ct/kWh
direkt eingespeist · aus dem Speicher eingespeist · in den Speicher · abgeregelt · Füllstand (rechte Achse) · Wert je eingespeister kWh im Streifen darunter · Mittelwerte über 335 Tage, mittlere Leistung je Viertelstunde

Unterhalb einer Marktprämie von 6,38 ct/kWh gewinnt der Ausstieg; diese Anlage liegt bei 2,55 ct/kWh und damit darunter. Beide Schwellen sind für die voreingestellte Auslegung (1.392 kWh · 696 kW) gerechnet und folgen dem Regler nicht: Jede ist eine eigene Suche über alle Messtage und je Größe zu teuer für eine Seite.

Es ist eine Monatsentscheidung, kein Einmalentschluss

§ 21b Abs. 1 S. 2 EEG erlaubt den Wechsel der Veräußerungsform zum ersten Kalendertag jedes Monats, in beide Richtungen, ohne Mindestverweildauer; § 20 S. 1 EEG gewährt die Prämie nur für Kalendermonate, in denen ihre Voraussetzungen vorliegen. An dieser Anlage hätte der Ausstieg in 11 von 11 Monaten gewonnen — deshalb steht am Ende dieser Rechnung im Konto eine Monatstabelle und kein Ja oder Nein.

Was diese Zahlen nicht sind.Eine Rückschau, keine Vorhersage. Der Fahrplan des Speichers wird aus der Erzeugung des Vortags bestimmt und erst danach an der wirklich gemessenen abgerechnet — sonst stünde hier Hellsehen als Ertrag. Nicht enthalten sind Umsatz- und Ertragsteuer, Grundstück, Brandschutz- und Genehmigungsauflagen sowie die Alterung des Speichers über die Jahre; die Rechnung beschreibt das erste Betriebsjahr. Angesetzt sind 88 % Round-Trip-Wirkungsgrad und Zyklenkosten je durchgesetzter Kilowattstunde — beides bewusst vorsichtiger als jedes Datenblatt.
Drei Dinge, bevor jemand wechselt.Erstens: niemals Netzstrom einspeichern. § 19 Abs. 3a EEG verlangt, dass innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingespeichert wird. Eine einzige bewusste Netzladung im Januar kostet die Förderfähigkeit der gesamten Speichereinspeisung des ganzen Jahres. Zweitens: § 51a EEG. Ob Viertelstunden aus Monaten der sonstigen Direktvermarktung noch zur Verlängerung des Vergütungszeitraums zählen, entscheidet weder eine Norm noch eine Festlegung. An dieser Anlage sind vom 01.10.2025 bis 31.08.2026 477,25 Stunden ohne Prämie aufgelaufen — das sind 238,75 Volllaststunden Verlängerung (§ 51a Abs. 2 EEG: halbe Zahl der Viertelstunden als Volllastviertelstunden, über eine Monatsstaffel abgetragen). Drittens: der Direktvermarktungsvertrag. Er ist rein zivilrechtlich und hat in der Praxis oft die härtere Frist als das Gesetz. Dies ist eine Auswertung öffentlicher Quellen, keine Rechtsberatung.

Und Ihre Anlage?

Diese Zahlen gehören dieser einen Anlage — der einzigen, deren Betreiber uns die Veröffentlichung erlaubt hat. Ihre sehen anders aus, und zwar nicht ein bisschen: Der Speichernutzen hängt an Ihrer Erzeugung, an Ihrem anzulegenden Wert, an den Stunden, in denen Sie abgeregelt werden, und daran, ob Ihr Direktvermarkter viertelstündlich oder zum Monatsmarktwert abrechnet.

Rechnen können wir das nur aus gemessenen Viertelstunden. Der kostenlose Check braucht sie nicht — er zeigt Maßnahmen, Ausfallarbeit und Anspruch aus den Veröffentlichungen Ihres Netzbetreibers. Für die Speicherrechnung binden wir Ihren Wechselrichter an oder lesen die Datei aus Ihrem Portal ein; bis 100 kW kostet das nichts, darüber gehört die Anbindung zum Abo.

Kein Hersteller-Zugang? Ein eigener Energiezähler im Zählerschrank misst unabhängig von der Marke. Welches Portal welche Werte führt, steht bei den Wechselrichter-Marken; wie dieselbe Anlage ohne Speicher dasteht, auf der Beispielseite.

Fragen

Verliere ich die EEG-Förderung, wenn ich einen Speicher baue?

Nein. § 19 Abs. 3a EEG erhält die Förderfähigkeit für Strom, der zwischengespeichert wird, solange innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingespeichert wird. Die ausgespeiste Kilowattstunde bekommt nach § 19 Abs. 3 S. 2 EEG denselben anzulegenden Wert, als wäre sie direkt eingespeist worden. Entscheidend ist die Herkunft des eingespeicherten Stroms, nicht der Speicher selbst.

Was passiert, wenn einmal Netzstrom in den Speicher läuft?

Dann ist die Förderfähigkeit der gesamten Speichereinspeisung dieses Kalenderjahres verloren — nicht nur die der betroffenen Kilowattstunden. Der Wortlaut ist „innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich“. Das ist der teuerste einzelne Fehler bei dieser Auslegung und der Grund, warum die Messkonzeption vor dem Bau geklärt sein muss.

Warum bringt der Speicher in der Förderung überhaupt etwas?

Aus zwei Quellen. Erstens § 51 EEG: In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis entfällt die Marktprämie; wer in diesen Viertelstunden lädt statt einzuspeisen, liefert dieselbe Kilowattstunde später mit voller Prämie. Zweitens die Tagesspreizung — aber nur, wenn Ihr Direktvermarkter viertelstündlich abrechnet. Zahlt er den Monatsmarktwert, bekommen Sie für die Abend-Kilowattstunde dasselbe wie für die Mittags-Kilowattstunde, und es bleibt nur § 51.

Wann lohnt sich der Ausstieg in die sonstige Direktvermarktung?

Wenn das, was außerhalb der Förderung zusätzlich hereinkommt, die entgangene Marktprämie übersteigt. Der Erlös für Herkunftsnachweise allein trägt das selten — er liegt bei 0,3 bis 0,9 ct/kWh, die Marktprämie bei mehreren Cent. Den Ausschlag gibt meist etwas anderes: Rechnet Ihr Direktvermarkter zum Monatsmarktwert ab, kommt die Tagesspreizung in der Förderung gar nicht bei Ihnen an, sondern erst außerhalb — dann kann der Ausstieg mit Speicher gewinnen, auch bei niedrigem Grünstromerlös. Die Marktprämie, unterhalb derer er aufgeht, rechnen wir je Anlage aus.

Ist der Ausstieg endgültig?

Nein. § 21b Abs. 1 S. 2 EEG erlaubt den Wechsel der Veräußerungsform zum ersten Kalendertag jedes Monats, in beide Richtungen, ohne Mindestverweildauer. Jeder Monat außerhalb der Förderung ist aber ein endgültig verlorener Fördermonat: Der Förderzeitraum läuft nach § 25 Abs. 1 EEG kalendarisch weiter. Der Vertrag mit Ihrem Direktvermarkter hat in der Praxis oft die härtere Frist als das Gesetz.

Fällt für den Speicher ein Baukostenzuschuss an?

Für die Einspeiseseite nicht: § 17 EEG weist die Netzkosten dem Netzbetreiber zu, und die Bundesnetzagentur führt die Norm selbst als gesetzliches Verbot der BKZ-Erhebung für die Einspeisung. Der BGH hat am 15.07.2025 (EnVR 1/24) einen BKZ für einen netzgekoppelten Speicher gebilligt — dort ging es um Entnahme aus dem Netz. Sobald Sie eine Bezugsleistung bestellen, entsteht der Anknüpfungspunkt. Keine Rechtsberatung.

Rechnen Sie das für meine Anlage?

Ja, aber nur mit Ihren gemessenen Viertelstunden — die Frage hängt daran, und geschätzte Viertelstunden beantworten sie nicht. Dafür binden wir Ihren Wechselrichter an oder lesen die Datei aus Ihrem Portal ein. Bis 100 kW ist das kostenlos; darüber gehört die Anbindung zum Abo.