Rechnung · Stand 07.09.2026

Ausfallarbeit berechnen — die Formel, die Ihr Netzbetreiber benutzt.

Wird Ihre PV-Anlage heruntergeregelt, entschädigt der Netzbetreiber die Menge Strom, die sie ohne die Maßnahme eingespeist hätte: die Ausfallarbeit. Berechnet wird sie nicht aus dem Wetter, sondern aus einer Tabelle der Bundesnetzagentur. Hier stehen die Formel, die vollständige Tabelle und ein Beispiel, das gegen das veröffentlichte Rechenbeispiel eines Netzbetreibers geprüft ist.

Die Formel

Die Pauschal-Abrechnung für Solaranlagen steht in Anlage 1 der Festlegung BK6-20-059, Kapitel 3.2.3.3. Sie rechnet je Viertelstunde und summiert über die Maßnahme:

WA,i = max { 0 ; ( AF · Pinst − Plim,i ) · ¼ h }
  • AF — der Anlagenfaktor aus der Tabelle unten, abhängig von Jahreszeit und Uhrzeit.
  • Pinst — die installierte Nennleistung Ihrer Anlage in kW.
  • Plim,i — die Leistung, die während der Maßnahme noch erlaubt war. Bei einer Abregelung auf 0 % ist das null, bei 60 % entsprechend 60 % der Bezugsgröße.

Das max{0; …} ist kein Beiwerk: Liegt die erlaubte Leistung über dem, was die Tabelle der Anlage ohnehin zutraut, entsteht keine Ausfallarbeit. Eine Abregelung auf 60 % im Winter um 15 Uhr kostet rechnerisch nichts.

Die Anlagenfaktor-Tabelle

Sechs Zeitfenster, zwei Jahreszeiten — das ist die vollständige Tabelle für Solaranlagen. Außerhalb dieser Fenster ist der Anlagenfaktor null: Nachts entsteht keine Ausfallarbeit, auch wenn die Maßnahme durchläuft.

JahreszeitVonBisAnlagenfaktor
Sommer (1. März – 31. Oktober)06:0009:000,2456
Sommer (1. März – 31. Oktober)09:0015:000,6189
Sommer (1. März – 31. Oktober)15:0019:000,2456
Winter (1. November – 28./29. Februar)09:0010:000,2796
Winter (1. November – 28./29. Februar)10:0014:000,5030
Winter (1. November – 28./29. Februar)14:0016:450,2796
Die Uhrzeiten stehen in Normalzeit (UTC+1), nicht in Sommerzeit.Das ist der häufigste Lesefehler an dieser Tabelle. Eine Maßnahme am 15. Juli um 09:30 Uhr nach der Uhr an der Wand ist 08:30 Uhr in der Tabelle — und fällt damit in ein anderes Fenster als gedacht.

Die Werte gehen auf eine Untersuchung des Fraunhofer IWES von 2013 zurück (Saint-Drenan / Bofinger / Rohrig) und sind seither unverändert.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Bayernwerk Netz veröffentlicht ein Rechenbeispiel, an dem sich jede Formel prüfen lässt: eine Anlage mit 7 kW installierter Leistung, am 27. Februar 2023 von 10:00 bis 11:20 Uhr auf 0 % geregelt. Februar ist Winter, 10 bis 14 Uhr hat den Anlagenfaktor 0,503. Die Rechnung darunter macht diese Seite nicht nach — sie lässt sie von derselben Funktion ausführen, die auch im Check arbeitet:

ViertelstundeAFAF · PinstAusfallarbeit
10:00 Uhr0,50303,52 kW0,88025 kWh
10:15 Uhr0,50303,52 kW0,88025 kWh
10:30 Uhr0,50303,52 kW0,88025 kWh
10:45 Uhr0,50303,52 kW0,88025 kWh
11:00 Uhr0,50303,52 kW0,88025 kWh
11:15 Uhr0,50303,52 kW0,88025 kWh
Summe · 90 Minuten5,2815 kWh

Aus 80 Minuten Maßnahme werden 90 abgerechnete Minuten, weil in vollen Viertelstunden gerechnet wird und die angebrochene mitzählt. Das Ergebnis stimmt mit dem überein, was der Netzbetreiber veröffentlicht — geprüft bei jedem Build.

Pauschal oder spitz — und was ab 2029 gilt

Die Pauschal-Abrechnung ist heute das übliche Verfahren für Photovoltaik: Tabelle mal Nennleistung, ohne Wetterdaten und ohne Messwerte an der Anlage. Die Spitzabrechnung rechnet stattdessen mit der tatsächlichen Einstrahlung — entweder gemessen an der Anlage oder, „vereinfacht“, mit Wetterdaten eines Dienstleisters.

Die Nachfolge-Festlegung BK6-23-241 beendet die Pauschale für Bestandsanlagen mit Ablauf des 31.12.2028. Anlagen ohne viertelstundenscharfe Messung bleiben auch danach in der Pauschale, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist. Bis dahin verweist die neue Festlegung ausdrücklich auf genau das Kapitel, aus dem die Tabelle oben stammt.

Ausfallarbeit ist nicht Ausfallvergütung.Die Ausfallarbeit ist die nicht eingespeiste Menge nach einer Redispatch-Maßnahme. Die Ausfallvergütung nach § 21 EEG ist etwas ganz anderes: der befristete Notnagel, wenn Ihr Direktvermarkter ausfällt.

Von Kilowattstunden zu Euro

Die Ausfallarbeit ist eine Menge, kein Betrag. Bewertet wird sie seit der EnWG-Novelle viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis; bei EEG-Anlagen in der Direktvermarktung kommt die Marktprämie dazu, also der Abstand zwischen Ihrem anzulegenden Wert und dem Marktwert Solar des Monats. Genau in diesem zweiten Schritt stecken die meisten Abweichungen zwischen eigener Rechnung und Gutschrift — nicht in der Formel oben.

Häufige Fragen

Ist die Ausfallarbeit das, was meine Anlage wirklich erzeugt hätte?

Nein, und das ist Absicht. Die Pauschal-Abrechnung rechnet mit einer Tabelle statt mit dem Wetter: Anlagenfaktor mal Nennleistung. An einem trüben Tag liegt sie darüber, an einem strahlenden darunter. Sie ist trotzdem die maßgebliche Zahl, weil der Netzbetreiber genauso rechnet — und nur deshalb lässt sich eine Gutschrift überhaupt nachrechnen.

Warum ist der Anlagenfaktor im Winter mittags höher als im Sommer morgens?

Weil er kein Wetterwert ist, sondern ein statistischer Anteil der Nennleistung, gemittelt über viele Anlagen und Jahre. Mittags im Winter liefert eine Anlage verlässlich rund die Hälfte ihrer Nennleistung (0,503), morgens um sieben im Sommer nur ein knappes Viertel (0,2456) — obwohl der Sommertag insgesamt mehr bringt.

Meine Maßnahme dauerte 80 Minuten. Womit wird gerechnet?

Mit 90 Minuten. Abgerechnet wird in vollen Viertelstunden, und angebrochene zählen mit. Im Beispiel auf dieser Seite werden aus 10:00 bis 11:20 Uhr sechs Viertelstunden. Das ist die Praxis, die Bayernwerk Netz in seinem veröffentlichten Rechenbeispiel zeigt.

Gilt die Tabelle in Sommerzeit oder Winterzeit?

Die Festlegung notiert die Zeitfenster in UTC+1, also durchgehend in Normalzeit ohne Sommerzeit. Wer im Juli die Uhrzeit vom Küchenradio einsetzt, liest eine Stunde daneben — eine Maßnahme um 09:30 Uhr Sommerzeit fällt in das Fenster ab 08:30 Uhr der Tabelle.

Ist Ausfallarbeit dasselbe wie Ausfallvergütung?

Nein, die beiden haben nichts miteinander zu tun. Ausfallarbeit ist die Strommenge, die wegen einer Redispatch-Maßnahme nicht eingespeist wurde. Die Ausfallvergütung nach § 21 EEG ist der Notnagel, wenn der Direktvermarkter ausfällt — höchstens drei Monate am Stück. Die Namensähnlichkeit führt regelmäßig in die Irre.

Wie lange gilt die Pauschal-Abrechnung noch?

Für Bestandsanlagen bis zum Ablauf des 31.12.2028. Die Nachfolge-Festlegung BK6-23-241 vom 07.05.2026 löst sie ab, verweist bis dahin aber ausdrücklich auf dieses Kapitel. Anlagen ohne viertelstundenscharfe Messung bleiben auch danach in der Pauschale, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist.

Quellen

Diese Seite ordnet die Rechenregeln ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre eigene Anlage rechnet der Check jede veröffentlichte Maßnahme nach dieser Formel durch.