Rechnung · Stand 07.09.2026
Ausfallarbeit berechnen — die Formel, die Ihr Netzbetreiber benutzt.
Wird Ihre PV-Anlage heruntergeregelt, entschädigt der Netzbetreiber die Menge Strom, die sie ohne die Maßnahme eingespeist hätte: die Ausfallarbeit. Berechnet wird sie nicht aus dem Wetter, sondern aus einer Tabelle der Bundesnetzagentur. Hier stehen die Formel, die vollständige Tabelle und ein Beispiel, das gegen das veröffentlichte Rechenbeispiel eines Netzbetreibers geprüft ist.
Die Formel
Die Pauschal-Abrechnung für Solaranlagen steht in Anlage 1 der Festlegung BK6-20-059, Kapitel 3.2.3.3. Sie rechnet je Viertelstunde und summiert über die Maßnahme:
WA,i = max { 0 ; ( AF · Pinst − Plim,i ) · ¼ h }- AF — der Anlagenfaktor aus der Tabelle unten, abhängig von Jahreszeit und Uhrzeit.
- Pinst — die installierte Nennleistung Ihrer Anlage in kW.
- Plim,i — die Leistung, die während der Maßnahme noch erlaubt war. Bei einer Abregelung auf 0 % ist das null, bei 60 % entsprechend 60 % der Bezugsgröße.
Das max{0; …} ist kein Beiwerk: Liegt die erlaubte Leistung über dem, was die Tabelle der Anlage ohnehin zutraut, entsteht keine Ausfallarbeit. Eine Abregelung auf 60 % im Winter um 15 Uhr kostet rechnerisch nichts.
Die Anlagenfaktor-Tabelle
Sechs Zeitfenster, zwei Jahreszeiten — das ist die vollständige Tabelle für Solaranlagen. Außerhalb dieser Fenster ist der Anlagenfaktor null: Nachts entsteht keine Ausfallarbeit, auch wenn die Maßnahme durchläuft.
| Jahreszeit | Von | Bis | Anlagenfaktor |
|---|---|---|---|
| Sommer (1. März – 31. Oktober) | 06:00 | 09:00 | 0,2456 |
| Sommer (1. März – 31. Oktober) | 09:00 | 15:00 | 0,6189 |
| Sommer (1. März – 31. Oktober) | 15:00 | 19:00 | 0,2456 |
| Winter (1. November – 28./29. Februar) | 09:00 | 10:00 | 0,2796 |
| Winter (1. November – 28./29. Februar) | 10:00 | 14:00 | 0,5030 |
| Winter (1. November – 28./29. Februar) | 14:00 | 16:45 | 0,2796 |
Die Werte gehen auf eine Untersuchung des Fraunhofer IWES von 2013 zurück (Saint-Drenan / Bofinger / Rohrig) und sind seither unverändert.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Bayernwerk Netz veröffentlicht ein Rechenbeispiel, an dem sich jede Formel prüfen lässt: eine Anlage mit 7 kW installierter Leistung, am 27. Februar 2023 von 10:00 bis 11:20 Uhr auf 0 % geregelt. Februar ist Winter, 10 bis 14 Uhr hat den Anlagenfaktor 0,503. Die Rechnung darunter macht diese Seite nicht nach — sie lässt sie von derselben Funktion ausführen, die auch im Check arbeitet:
| Viertelstunde | AF | AF · Pinst | Ausfallarbeit |
|---|---|---|---|
| 10:00 Uhr | 0,5030 | 3,52 kW | 0,88025 kWh |
| 10:15 Uhr | 0,5030 | 3,52 kW | 0,88025 kWh |
| 10:30 Uhr | 0,5030 | 3,52 kW | 0,88025 kWh |
| 10:45 Uhr | 0,5030 | 3,52 kW | 0,88025 kWh |
| 11:00 Uhr | 0,5030 | 3,52 kW | 0,88025 kWh |
| 11:15 Uhr | 0,5030 | 3,52 kW | 0,88025 kWh |
| Summe · 90 Minuten | 5,2815 kWh |
Aus 80 Minuten Maßnahme werden 90 abgerechnete Minuten, weil in vollen Viertelstunden gerechnet wird und die angebrochene mitzählt. Das Ergebnis stimmt mit dem überein, was der Netzbetreiber veröffentlicht — geprüft bei jedem Build.
Pauschal oder spitz — und was ab 2029 gilt
Die Pauschal-Abrechnung ist heute das übliche Verfahren für Photovoltaik: Tabelle mal Nennleistung, ohne Wetterdaten und ohne Messwerte an der Anlage. Die Spitzabrechnung rechnet stattdessen mit der tatsächlichen Einstrahlung — entweder gemessen an der Anlage oder, „vereinfacht“, mit Wetterdaten eines Dienstleisters.
Die Nachfolge-Festlegung BK6-23-241 beendet die Pauschale für Bestandsanlagen mit Ablauf des 31.12.2028. Anlagen ohne viertelstundenscharfe Messung bleiben auch danach in der Pauschale, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist. Bis dahin verweist die neue Festlegung ausdrücklich auf genau das Kapitel, aus dem die Tabelle oben stammt.
Von Kilowattstunden zu Euro
Die Ausfallarbeit ist eine Menge, kein Betrag. Bewertet wird sie seit der EnWG-Novelle viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis; bei EEG-Anlagen in der Direktvermarktung kommt die Marktprämie dazu, also der Abstand zwischen Ihrem anzulegenden Wert und dem Marktwert Solar des Monats. Genau in diesem zweiten Schritt stecken die meisten Abweichungen zwischen eigener Rechnung und Gutschrift — nicht in der Formel oben.
Häufige Fragen
Quellen
- Bundesnetzagentur, Festlegung BK6-20-059 (06.11.2020), Anlage 1
Formel und Anlagenfaktor-Tabelle, Kapitel 3.2.3.3 (Pauschal-Abrechnung Solaranlagen) - Bundesnetzagentur, Beschluss BK6-23-241 (07.05.2026)
Nachfolge-Festlegung „BilAReM“; Ende der Pauschal-Abrechnung für Bestandsanlagen zum 31.12.2028 - Bayernwerk Netz: Erläuterung zur Entschädigungszahlung für PV-Anlagen
Das Rechenbeispiel, gegen das die Formel auf dieser Seite geprüft wird
Diese Seite ordnet die Rechenregeln ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre eigene Anlage rechnet der Check jede veröffentlichte Maßnahme nach dieser Formel durch.