PV-Anlage abgeregelt: die ersten drei Schritte zur Klärung

Ein Einbruch in der Erzeugungskurve muss keine Abregelung sein. Wie Sie eine Redispatch-Maßnahme erkennen, wo Sie nachsehen und in welcher Reihenfolge Sie klären.

Wenn Ihre PV-Anlage abgeregelt wurde, sehen Sie das zuerst im Portal Ihres Wechselrichters: Die Erzeugungskurve bricht an einem sonnigen Tag ohne erkennbaren Grund ein, bleibt für eine Weile flach und steigt danach wieder auf den alten Wert. Viele Betreiber vermuten zuerst einen Defekt. Manchmal ist es einer. Manchmal war es der Netzbetreiber. Und manchmal war es schlicht eine Wolke. Dieser Beitrag ordnet die drei Fälle und zeigt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, ohne sich in Vermutungen zu verlieren.

Woran Sie eine Abregelung im Kurvenbild erkennen

Eine Abregelung sieht anders aus als Wetter. Der Unterschied liegt in der Form der Kurve, nicht in ihrer Höhe.

Eine Wolke erzeugt einen weichen Einbruch. Die Leistung fällt über mehrere Minuten, schwankt, steigt wieder. Der Verlauf ist unruhig. Eine Abregelung dagegen erzeugt eine Kante: Die Leistung fällt innerhalb kurzer Zeit auf einen festen Wert und bleibt dort. Sie liegt danach auf einem Plateau, das sich über die gesamte Dauer kaum bewegt, obwohl die Einstrahlung schwankt. Am Ende der Maßnahme springt die Kurve wieder auf das Niveau, das sie ohne den Eingriff gehabt hätte.

Typische Plateaus sind 0 Prozent, 30 Prozent oder 60 Prozent der Anlagenleistung. Diese drei Stufen sind die üblichen Vorgaben im Redispatch. Bei 0 Prozent liegt die Kurve flach auf der Nulllinie, bei 60 Prozent auf einer Art unsichtbarer Decke, gegen die die Erzeugung stößt.

Ein paar Anhaltspunkte, die gegen eine Maßnahme sprechen:

  • Der Einbruch tritt jeden Tag zur gleichen Uhrzeit auf. Dann liegt meist eine Verschattung vor, etwa durch einen Baum oder einen Schornstein.
  • Nur ein Strang oder ein MPP-Tracker ist betroffen, die übrigen laufen normal weiter. Das deutet auf ein Modul- oder Steckerproblem hin.
  • Die Kurve ist gedeckelt, aber die Deckelung besteht dauerhaft. Dann ist eher eine Einstellung im Wechselrichter die Ursache, etwa eine feste Wirkleistungsbegrenzung.
  • Die Anlage schaltet sich vollständig ab und startet neu. Das ist eher ein Netzfehler oder eine Schutzauslösung.

Welche Auflösung Ihr Portal anzeigt, entscheidet mit darüber, ob Sie die Kante überhaupt sehen. Tagesansichten mit Stundenwerten glätten kurze Maßnahmen weg. Wie Sie an die Viertelstundenwerte kommen, hängt vom Hersteller ab; die Wege je Portal stehen auf unserer Seite zu den Wechselrichtern.

Schritt 1: Zeitraum und Leistungsstufe festhalten

Bevor Sie irgendwo nachfragen, notieren Sie die harten Fakten. Alles Weitere baut darauf auf.

Angabe Woher Warum sie zählt
Datum Wechselrichter-Portal Grenzt die Suche ein
Beginn und Ende, auf die Minute Viertelstundenwerte Angefangene Viertelstunden zählen bei der Berechnung voll
Restleistung in Prozent Plateau im Vergleich zur Nennleistung Bestimmt den Wert P_lim in der Formel
Installierte Nennleistung Anlagenunterlagen, Marktstammdatenregister Geht direkt in die Berechnung ein
EEG-Anlagenschlüssel Einspeisevertrag, Abrechnung des Netzbetreibers Schlüssel für die Veröffentlichung

Der EEG-Anlagenschlüssel hat 33 Zeichen und beginnt mit E. Er ist nicht dasselbe wie die MaStR-Nummer. Wenn Sie ihn nicht zur Hand haben: Auf der verlinkten Seite steht, wo er in den Unterlagen üblicherweise auftaucht.

Achten Sie bei der Uhrzeit auf die Zeitzone Ihres Portals. Manche Hersteller zeigen Ortszeit, manche UTC. Für die spätere Berechnung ist das erheblich, weil die Anlagenfaktoren an feste Tageszeitfenster gebunden sind.

Schritt 2: Prüfen, ob die Maßnahme veröffentlicht ist

Netzbetreiber melden Redispatch-Maßnahmen an eine gemeinsame Plattform, redispatchdaten.de. Dort lässt sich anhand des Anlagenschlüssels nachsehen, ob für Ihre Anlage eine Maßnahme hinterlegt ist, mit Beginn, Ende und der vorgegebenen Leistungsstufe.

Wichtig ist die Einschränkung: Nicht alle Netzbetreiber veröffentlichen dort. Stand 22.08.2026 sind es diese sechs:

  • Bayernwerk Netz
  • LEW Verteilnetz
  • Avacon Netz
  • E.DIS Netz
  • Schleswig-Holstein Netz
  • MITNETZ STROM

Wenn Ihr Netzbetreiber nicht dabei ist — etwa Westnetz, Netze BW, EWE NETZ, N-ERGIE Netz oder ein Stadtwerk — finden Sie dort nichts. Das ist kein Beleg dafür, dass es keine Maßnahme gab. Es heißt nur, dass dieser Netzbetreiber die Daten nicht über diesen Kanal bereitstellt. In dem Fall bleibt der direkte Weg: eine schriftliche Anfrage beim Netzbetreiber, unter Angabe von Anlagenschlüssel, Datum und Zeitraum, mit der Bitte um Auskunft über Redispatch-Maßnahmen an diesem Tag. Welche Netzgebiete wie aufgestellt sind, führt unsere Übersicht der Netzbetreiber auf.

Den Abgleich zwischen Anlagenschlüssel und veröffentlichten Maßnahmen können Sie bei uns ohne Konto durchführen. Der Check ist kostenlos, Sie geben den Schlüssel ein und sehen, was für Ihre Anlage veröffentlicht ist.

Schritt 3: Die Ausfallarbeit nachrechnen und mit der Gutschrift vergleichen

Steht die Maßnahme fest, lässt sich die entgangene Energiemenge ermitteln. Für die meisten PV-Anlagen geschieht das über eine Pauschalformel: Je Viertelstunde wird aus der installierten Leistung, einem tageszeitabhängigen Anlagenfaktor und der erlaubten Restleistung ein Wert gebildet. Die Formel, die vollständige Faktorentabelle und ein durchgerechnetes Beispiel finden Sie auf unserer Seite Ausfallarbeit berechnen. Wir wiederholen das hier nicht.

Zwei Punkte, die im Alltag am häufigsten für Abweichungen sorgen:

Erstens die Zeitfenster. Die Anlagenfaktoren gelten in UTC+1 ohne Sommerzeitumstellung. Außerhalb der festgelegten Fenster ist der Faktor null. Eine Maßnahme am späten Nachmittag im Juli kann deshalb rechnerisch null Ausfallarbeit ergeben, obwohl die Anlage tatsächlich noch eingespeist hätte. Das ist die Konsequenz einer Pauschale.

Zweitens die angefangenen Viertelstunden. Eine Maßnahme von 10:00 bis 11:20 Uhr umfasst nicht fünf, sondern sechs Viertelstunden. Wer die letzte weglässt, kommt auf einen zu niedrigen Wert.

Den Ausgleich schulden Ihnen die Regeln dem Grunde nach: § 13a EnWG sieht einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Ausfallarbeit vor. Seit der EnWG-Novelle vom 23.12.2025 zahlt der Netzbetreiber direkt an den Anlagenbetreiber, nicht mehr über den Direktvermarkter, und bewertet viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis. Wie sich dieser Preis zusammensetzt, steht auf unserer Seite zum Mischpreis. In der Praxis kommen die Zahlungen mit mehreren Monaten Verzug.

Was danach zu tun ist — und was nicht

Wenn Zahlen und Gutschrift auseinandergehen, ist der nächste Schritt keine Eskalation, sondern eine Frage. Schreiben Sie den Netzbetreiber an, nennen Sie Anlagenschlüssel, Datum, Zeitraum und Ihre Rechnung, und bitten Sie um die Aufschlüsselung der Gutschrift: welche Viertelstunden mit welcher Ausfallarbeit und welchem Preis angesetzt wurden. Oft klärt sich eine Differenz allein dadurch, dass eine Maßnahme nur teilweise abgerechnet oder ein anderer Zeitraum zugrunde gelegt wurde.

Ein Detail, das viele übersehen: In Viertelstunden mit negativen Preisen kann nach § 51 EEG die Marktprämie entfallen. Das betrifft die Vermarktung, nicht den Ausgleich nach § 13a EnWG, führt aber dazu, dass eine Abrechnung auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt.

Achten Sie auf die Zeit. Für Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB: drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus 2023 verjähren damit mit Ablauf des 31.12.2026. Wer alte Maßnahmen prüfen will, sollte das nicht auf das Jahresende schieben.

Für die Abrechnungsart gilt: Bestandsanlagen bleiben nach der Festlegung BK6-23-241 (Anlage „BilAReM", gültig ab 01.07.2026) bis zum 31.12.2028 in der Pauschal-Abrechnung. Anlagen ohne Viertelstundenmessung bleiben auch darüber hinaus dort. Was für Ihre Anlage nach Größe und Jahrgang gilt, ist im Lexikon je Regel mit Fundstelle aufgeführt.

Was Sie nicht tun sollten: aus einem einzelnen auffälligen Tag ein System ableiten. Eine einzelne Maßnahme über anderthalb Stunden bewegt sich bei einer Hausdachanlage im Bereich weniger Kilowattstunden. Interessant wird es erst über ein ganzes Jahr und über mehrere Maßnahmen hinweg. Genau dafür ist der monatliche Abgleich gedacht: Maßnahmen und Gutschriften nebeneinanderlegen, Differenzen sehen, den Rest ruhig klären.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er erklärt Regeln und zeigt, wie sich Zahlen nachvollziehen lassen. Ob und in welcher Höhe Ihnen im Einzelfall etwas zusteht, entscheidet sich zwischen Ihnen und Ihrem Netzbetreiber.

Häufige Fragen

Wie unterscheide ich eine Abregelung von einer Wolke?

Eine Wolke erzeugt einen weichen, unruhigen Einbruch über mehrere Minuten. Eine Abregelung erzeugt eine Kante: Die Leistung fällt schnell auf einen festen Wert, bleibt dort als Plateau liegen, obwohl die Einstrahlung schwankt, und springt am Ende wieder auf das vorherige Niveau. Typische Plateaus liegen bei 0, 30 oder 60 Prozent der Anlagenleistung.

Mein Netzbetreiber veröffentlicht nicht auf redispatchdaten.de. Heißt das, es gab keine Maßnahme?

Nein. Stand 22.08.2026 veröffentlichen dort genau sechs Netzbetreiber: Bayernwerk Netz, LEW Verteilnetz, Avacon Netz, E.DIS Netz, Schleswig-Holstein Netz und MITNETZ STROM. Fehlt Ihr Netzbetreiber, sagt das nur etwas über den Veröffentlichungsweg aus. Fragen Sie dann direkt schriftlich beim Netzbetreiber an, mit Anlagenschlüssel, Datum und Zeitraum.

Welche Angaben brauche ich, bevor ich beim Netzbetreiber nachfrage?

Datum, Beginn und Ende der Maßnahme auf die Minute genau, die beobachtete Restleistung in Prozent, die installierte Nennleistung Ihrer Anlage und den EEG-Anlagenschlüssel mit 33 Zeichen. Achten Sie darauf, in welcher Zeitzone Ihr Wechselrichter-Portal die Werte ausgibt.

Wer zahlt den Ausgleich für die Ausfallarbeit?

§ 13a EnWG sieht einen angemessenen finanziellen Ausgleich vor. Seit der EnWG-Novelle vom 23.12.2025 zahlt der Netzbetreiber direkt an den Anlagenbetreiber statt über den Direktvermarkter, bewertet viertelstundenscharf mit dem BDEW-Mischpreis. In der Praxis erfolgt die Zahlung mit mehreren Monaten Verzug.

Wie lange kann ich eine alte Abregelung noch prüfen lassen?

Es gilt die regelmäßige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB: drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus dem Jahr 2023 verjähren damit mit Ablauf des 31.12.2026.

Warum ergibt meine Berechnung null Kilowattstunden, obwohl die Anlage abgeregelt war?

Die Pauschalformel arbeitet mit Anlagenfaktoren, die nur innerhalb fester Tageszeitfenster in UTC+1 ohne Sommerzeit gelten. Außerhalb dieser Fenster ist der Faktor null, die rechnerische Ausfallarbeit also ebenfalls. Das ist eine Folge der Pauschalierung und kein Rechenfehler.

Quellen und Stand

Grundlage sind die BNetzA-Festlegung BK6-20-059 vom 06.11.2020, Anlage 1, Kapitel 3.2.3.3 (Pauschalformel und Anlagenfaktor-Tabelle) sowie die Festlegung BK6-23-241 vom 07.05.2026, Anlage „BilAReM", gültig ab 01.07.2026. Hinzu kommen § 13a EnWG, die EnWG-Novelle vom 23.12.2025, § 51 EEG und §§ 195, 199 BGB. Die Liste der auf redispatchdaten.de veröffentlichenden Netzbetreiber hat den Stand 22.08.2026. Weder die Bundesnetzagentur noch ein Netzbetreiber prüft oder bestätigt die hier gezeigten Berechnungen.

Dieser Beitrag ordnet allgemein ein und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Abrechnung Ihres Netzbetreibers.

Ihre Anlage nachrechnen

Der Check holt alle veröffentlichten Maßnahmen Ihrer Anlage und rechnet die Ausfallarbeit nach derselben Formel, die in diesem Beitrag steht — kostenlos und ohne Konto. Anlagenschlüssel eingeben.

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